Nachfolgend finden Sie den genauen Wortlaut der Verkaufs- und Lieferbedingungen der KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) Diese Bedingungen sind als rechtsverbindlicher Teil aller unserer Geschäftsbeziehungen zu betrachten.


1. Lieferbedingungen:
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für k ünftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklichanerkannt sind.Aufträge werden für uns erst nach erfolgter schriftlicher Auftragsbestätigung rechtsverbindlich. Bei kurzfristiger Lieferung kann die schriftliche Auftragsbestätigung durch unsere Rechnung ersetzt werden. Sämtliche Angebote und Preislisten sind für uns unverbindlich und freibleibend. Mündliche Abmachungen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben keine Gültigkeit. Ereignisse höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen, Betriebsstörungen, Mangel an Rohstoffen und Arbeitskräften, die die Produktion und den Versand einschränken oder verhindern, berechtigen uns, die Lieferbedingungen ganz oder teilweise aufzuheben und von bestehenden Verträ gen zurückzutreten. Sollte es durch die genannten oder anderen Umstände kurzfristig zu unvorhergesehenen Verteuerungen kommen, sind wir berechtigt, die in den Auftragsbestätigungen und Verträgen festgelegten Preise der jeweiligen Marktsituation anzupassen. Bei einer unüberschaubaren Preissituation auf dem Rohstoffsektor behalten wir uns Teuerungszuschläge vor bzw. eine Berechnung zu den am Tage der Lieferungen gültigen Preise. Dies bezieht sich auch auf erteilte Abrufaufträge. Schadenersatzansprüche, gleich welcher Art, können vom Käufer daraus nicht geltend gemacht werden.

An Abruf-Aufträge fühlen wir uns ein Jahr, soweit dies möglich ist, gebunden. Für den Käufer besteht eine Abnahmeverpflichtung bis spätestens ein Jahr nach Auftragserteilung. Danach hat der Verkäufer das Recht, die Ware zum Versand zu bringen
Standardrollenlängen sind 50 bzw. 100 m. Hiervon abweichende Längen bis hin zu Abschnitten werden mit einem Aufschlag berechnet (Preise auf Anfrage).

Die Maßangaben für unsere Produkte beinhalten eine unvermeidbare Abweichung vom Nennwert. Angaben über technische Eigenschaften des Liefergutes sind annähernd. Wir halten uns, soweit nichts anderes vereinbart wird, an die jeweils aktuelle Fassung der DIN-und ISO-Normen. Sonderanfertigungen bestimmter Abmessungen oder Typen setzen bestimmte Mindestmengen voraus.

Für Fabrikationslängen von Schlä uchen gelten folgende Längentoleranzen, gemessen bei Raumtemperaturen unmittelbar nach der Fertigung für

- Bunde und Rollen von 5 bis 50 m +/- 1 %.
- Bunde und Rollen über 50 m +/- 0,8 %.

Shore A-Härteangaben verstehen sich für einen Toleranzbereich von +/- 5° bei Elastomeren. Handelsübliche Abweichungen in Ausfall, Gewicht und Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen der Lieferung.

2. Preise:
Die Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart wird, ab Werk ausschließlich Verpackung. Bei Aufträgen unter 150,-- Euro Listenpreise ohne Rabatt. Die Frachtfrei-Grenze innerhalb Deutschland beträgt 650,-- Euro. Bei Sonderprodukten berechnen wir bei PE, PA, Hyflex und Elastoflex 150,-- Euro Rüstkosten, für PU und andere Rohstoffe 200,-- Euro, für Profile 300,--Euro.

Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 – 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftige Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Eine Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhä ltnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

Für Transportschäden können wir nicht in Haftung genommen werden.

3. Lieferzeit:
Die Liefertermine, seien sie vom K äufer vorgeschrieben oder von uns genannt, gelten nur annähernd ohne Verbindlichkeit. Etwaige Lieferverzögerungen geben dem Käufer keinen Anspruch auf Schadenersatz und kein Anrecht auf Rücktritt vom Vertrag. Bei Deckungskäufen erfolgt kein Preisausgleich, es sei denn, dem Verkäufer kann grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.

4. Versand:
Sämtliche Sendungen gelangen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers bzw. des Bestellers zum Versand. Der Versand erfolgt ohne besondere Vorschrift stets nach unserem Ermessen, wobei wir keine Verantwortung der billigsten Verfrachtung übernehmen.

5. Für neutrale Lieferungen im Kundenauftrag berechnen wir pro Sendung eine Kostengebühr von 25,-- Euro.

6. Die Rechnungen sind, soweit nicht Vorauszahlung bzw. Nachnahme vereinbart, innerhalb der festgelegten Zeit zahlbar. Die Zahlung muss innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto erfolgen.

Der Käufer hat auf keinen Fall das Recht, geänderte Zahlungsziele in Anspruch zu nehmen, es sei denn, diese werden vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt. Eine stillschweigende Akzeptierung ist ausgeschlossen.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Bei Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen entsprechend den gesetzlichen Regelungen zu berechnen, mindestens jedoch 2% über dem gültigen Diskontsatz. Bei Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln werden alle Rechnungen zur Zahlung sofort fällig.

Bei Zahlungsschwierigkeiten oder sonst einer uns bekannt werdenden Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Bestellers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von Vorauskasse abhängig zu machen ungeachtet der vorher vereinbarten Zahlungsziele. Der Auftrag selbst bleibt bestehen. Es steht uns aber frei, ohne Setzung einer Nachfrist einseitig von der ganzen oder restlichen Erfüllung aller laufenden Verträge zurückzutreten. Wechsel oder Schecks werden nur unter Abzug der entstehenden Einzugs- und Diskontspesen unter üblichem Vorbehalt zahlungshalber entgegengenommen.

7. Eigentumsvorbehalt:
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Tilgung der Forderung unser Eigentum. Ihre Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist verboten.

Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Er tritt hiermit schon jetzt alle Forderungen an die KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Wird Vorbehaltsware unverarbeitet oder nach Verarbeitung oder Verbindung mit Gegenständen, die ausschließlich im Eigentum des Abnehmers stehen veräußert, so tritt der Abnehmer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in voller Höhe an die KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) ab. Wird Vorbehaltsware vom Abnehmer nach Verarbeitung/Verbindung – zusammen mit nicht der KVS Produktionsgesellschaft UG (Haftungsbeschränkt) gehörende Ware – veräußert, so tritt der Abnehmer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehende Forderung in Höhe des Restbetrages der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor den übrigen Gläubigern ab. Die KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) nimmt die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Abnehmer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkst) die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) die Forderung nicht einzuziehen, solange der Abnehmer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Die KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) kann verlangen, dass der Abnehmer ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Eine etwaige Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für die KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) vor, ohne das Letztere daraus eine Verpflichtung entsteht. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht dem Verkäufer gehörenden Waren steht der KVS Produktionsgesellschaft UG (Haftungsbeschränkt) der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeitenden Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Abnehmer das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Abnehmer der KVS Produktionsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt) im Verhältnis des Rechnungsbetrages der verarbeiteten bzw. verbunden, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt.

Zur Geltendmachung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn der Debitor ist Endverbraucher.

8. Mängel:
Reklamationen, gleich welcher Art, müssen schriftlich erfolgen und können nur innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei verdeckten Mängeln gewähren wir für das Produkt als solches eine Garantie entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Bei begründeten Beanstandungen wird dem Käufer kostenloser Ersatz für die von uns gelieferte Ware gewährt. Die Ersatzlieferung erfolgt unter der Voraussetzung, dass die Rücksendung der beanstandeten Ware in dem Zustand erfolgt, in dem diese von uns abgesandt wurde.

Rücksendungen, die von uns akzeptiert werden, dürfen nur durch eine von uns benannte Spedition vorgenommen werden. Mehrkosten bei Nichtbeachtung gehen zu Lasten des Versenders. Irgendwelche weiteren Ersatzansprüche scheiden grundsätzlich aus.

Unsere Zeichnungen und Entwürfe sind unser geistiges Eigentum und dürfen deshalb dritten Personen oder anderen Firmen weder zur Kenntnis gebracht noch vervielfältigt oder ausgehändigt werden. Werkzeuge, die im Kundenauftrag hergestellt wurden, bleiben Eigentum des Kunden. Der Lieferant verpflichtet sich, die Werkzeuge bis maximal 2 Jahre nach letztem Auftrag aufzubewahren und Pfleglich zu behandeln.

Alle Hinweise auf die Einsatzmöglichkeiten der Artikel unseres Programms entsprechen Erfahrungs- und Testwerten. Sie dienen grundsätzlich der Anregung, Eine Garantie kann hieraus nicht abgeleitet werden. Für Folgeschäden, gleich welcher Art, übernehmen wir keine Haftung. Es empfiehlt sich in jedem Fall die Einsatzmöglichkeiten empirisch zu prüfen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen einschließlich Wechselzahlungen ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt.

10. Warenrücknahme erfolgt im Rahmen dieser Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nur in Ausnahmefällen, und zwar nur nach vorheriger Vereinbarung. Es werden jedoch mindestens 25 % Kostenanteil vom Warenwert von der Gutschrift einbehalten.

11. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

12. Für Exporte in nicht EU-L änder gelten folgende Bedingungen in Abänderung der vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen: Gestellung eines unwiderruflichen Akkreditivs, Kasse gegen Dokumente oder nach Vereinbarung. Lieferungen frei deutscher Grenze bzw. frei deutschen Seehafen werden auftragsbezogen vereinbart. Seemäßige Verpackung wird gesondert in Rechnung gestellt.

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